München · Bau · Zeitarbeit · Entsendung

Das komplette Backoffice für Bau- und Zeitarbeitsunternehmen

A1-Bescheinigungen, Zoll-Meldungen, SOKA-BAU, Baulohn, AÜG-Erlaubnis – mit über 13 Jahren Erfahrung. Von der Lohnabrechnung bis zur Buchhaltung übernehmen wir alles, Sie konzentrieren sich auf Ihre Projekte.

Laptop mit Finanzgrafiken auf hellem Schreibtisch
13+
Jahre Erfahrung am deutschen Markt
12
Buchhalter im Team
PhD
Promotion in Finanzwissenschaft
3
Sprachen im Service
Was wir für Sie tun

Alles aus einer Hand – von der Entsendung bis zur Bilanz

Gemeinsam mit einer deutschen Rechtsanwältin und einem Team von 12 Buchhaltern lösen wir rechtliche, steuerliche und buchhalterische Fragen an einem Ort.

🛂

A1 & Entsendung

A1-Bescheinigungen, Zoll-Meldungen (Mindestlohn-Meldeportal), FKS-prüfungssichere Dokumentation – komplett aus einer Hand.

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👷

Arbeitnehmerüberlassung

AÜG-Erlaubnis, Lohnabrechnung für Leiharbeitnehmer, Equal Pay und die gesamte Administration – unsere Kernkompetenz.

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🏗️

Bau: SOKA-BAU & Baulohn

SOKA-BAU-Anmeldung und Monatsmeldungen, Baulohn für alle Gewerke, Mindestlohn-Compliance.

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Lohnabrechnung

Deutsche Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch für entsandte und überlassene Mitarbeiter, inklusive An- und Abmeldungen.

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📊

Buchhaltung & Steuern

Buchhaltung für Unternehmen in Deutschland, Erklärungen und Vertretung vor dem Finanzamt – mit unserer befugten anwaltlichen Partnerin.

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⚖️

Rechtlicher Rückhalt

Überlassungs- und Arbeitsverträge, arbeitsrechtliche Fragen – in Partnerschaft mit einer deutschen Rechtsanwältin.

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Schwerpunkt

Baugewerbe & Zeitarbeit

Bau und Arbeitnehmerüberlassung gehören zu den am strengsten regulierten Branchen in Deutschland. Wir arbeiten täglich damit – und kennen die Fallstricke, bevor sie Geld kosten.

Branchenlösungen
  • SOKA-BAU-Anmeldung und Monatsmeldungen
  • Baulohn – für alle Gewerke
  • AÜG-Erlaubnis: Beantragung und Verlängerung
  • Vorbereitung auf Zoll-Prüfungen (FKS)
  • A1-Bescheinigungen und Entsendemeldungen
So arbeiten wir

Einfacher Start in drei Schritten

Kostenlose Erstberatung

Wir besprechen Ihre Situation – auf Deutsch, Ungarisch oder Rumänisch – und klären, was Sie am deutschen Markt brauchen.

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot, zugeschnitten auf Größe und Tätigkeit Ihres Unternehmens.

Wir übernehmen

Meldungen, Erklärungen, Lohnabrechnung, Fristen – alles läuft bei uns, Sie erhalten ein monatliches Reporting.

Buchhaltung und Steuern
Digitale Buchhaltung, transparente Zahlen
Bauarbeiter auf der Baustelle
Bau-Expertise – SOKA-BAU, Baulohn
Teamarbeit im Büro
Ein Team von 12 Buchhaltern hinter Ihnen
01 · Steuern

Steuerberatung und Steuererklärungen

Mit einer Promotion in Finanzwissenschaft und über 13 Jahren deutscher Praxis begleite ich Sie durch das deutsche Steuersystem. Die nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorbehaltenen Leistungen erbringt in sämtlichen Fällen meine Kooperationspartnerin Enikö Benedek-Pollinger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in München, die hierzu umfassend befugt ist – ich übernehme die fachliche Vorbereitung und Koordination.

So sind auch grenzüberschreitende Fälle (Doppelbesteuerung, Betriebsstättenfragen) rechtlich sicher gelöst.

  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen, USt-Registrierung in Deutschland
  • Einkommensteuererklärungen für entsandte Mitarbeiter
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Ungarn/Rumänien–Deutschland)
  • Betriebsstättenprüfung und -anmeldung
  • Vertretung vor dem Finanzamt, Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Laufende Finanzbuchhaltung auf DATEV-Basis
  • Jahresabschluss und EÜR
  • Digitale Belegverwaltung – papierlos, von überall
  • Monatliches Reporting – Sie sehen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht
  • Forderungsmanagement und Zahlungsverkehr im Blick
  • Finanz-Setup nach Gründung (Bank, Steuernummer, Anmeldungen)
02 · Buchhaltung

Komplette Buchhaltung für deutsche Unternehmen

GmbH, UG, GbR oder Zweigniederlassung – mit 12 Buchhaltern arbeiten wir täglich an der Buchhaltung deutscher Unternehmen. Modern und digital: Belege per Foto oder E-Mail, wir buchen und melden fristgerecht.

03 · Lohn

Lohnabrechnung – vom Standardlohn bis zum Baulohn

Die deutsche Lohnabrechnung ist komplex, Baulohn ist eine eigene Disziplin: SOKA-BAU, ULAK, Urlaubskasse, Saison-Kurzarbeitergeld – für uns Tagesgeschäft.

Für Personaldienstleister behalten wir zusätzlich die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Anforderungen nach AÜG im Blick.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Baulohn für alle Gewerke
  • SOKA-BAU: Anmeldung, Monatsmeldungen, Erstattungen
  • An- und Abmeldungen (Krankenkasse, Rentenversicherung)
  • Mindestlohn-Dokumentation (MiLoG) und Arbeitszeiterfassung
  • Jahresbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigung
  • Beantragung und Verlängerung von A1-Bescheinigungen
  • Zoll-Meldungen über das Mindestlohn-Meldeportal
  • Entsendedokumentation – prüfungssicher für die FKS
  • Shadow Payroll – deutsche Lohnnebenkosten für Entsandte
  • 183-Tage-Regel und Prüfung der Steueransässigkeit
  • Kommunikation mit deutschen Behörden in Ihrem Namen
04 · Entsendung

Entsendung von A bis Z

Sie entsenden Mitarbeiter aus Ungarn oder Rumänien nach Deutschland? Fehler bei der Entsendung führen zu empfindlichen Bußgeldern. Wir steuern den gesamten Prozess – vom A1-Antrag über die Zoll-Meldung bis zur laufend aktuellen Dokumentation.

Kommt die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, sind Ihre Unterlagen vollständig.

05 · Behördenservice

Einzelleistungen – auch einzeln buchbar

Wir arbeiten nicht nur im Pauschalpaket: Die folgenden Leistungen können Sie auch einzeln zum Festpreis beauftragen.

📄

A1-Bescheinigung

Beantragung, Verlängerung und Verwaltung von A1-Bescheinigungen für entsandte Mitarbeiter – schnell und vollständig.

🛃

Zoll-Meldung

Entsendemeldung über das Mindestlohn-Meldeportal des deutschen Zolls – für jedes Projekt, fristgerecht.

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SOKA-BAU-Registrierung

Anmeldung, Einstufung und Monatsmeldungen für Bauunternehmen – inklusive Erstattungen.

🧾

Freistellungsbescheinigung

Freistellung von der 15%igen Bauabzugsteuer – Beantragung und Verlängerung.

🏢

Gewerbe- & Steuerregistrierung

Gewerbeanmeldung, deutsche Steuernummer und USt-IdNr., Ausfüllen der Finanzamt-Fragebögen.

🏥

Sozialversicherungsmeldungen

An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse, Beantragung der Betriebsnummer, Mitarbeiterregistrierungen.

Baugewerbe

Bauunternehmen in Deutschland

Wer in Deutschland baut, weiß: SOKA-BAU, Mindestlohnregeln und Zoll-Prüfungen kennen keine Gnade. Wir sorgen für Compliance – Sie konzentrieren sich auf die Baustelle.

Baustelle in Deutschland
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SOKA-BAU

  • Anmeldung und Einstufung
  • Monatsmeldungen fristgerecht
  • Erstattungen aus der Urlaubskasse
  • Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten
💶

Baulohn

  • Einhaltung der Bau-Mindestlöhne
  • Tarifverträge aller Gewerke
  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Arbeitszeiterfassung (MiLoG)
🛃

Zoll & Prüfungen

  • Entsendemeldungen (Meldeportal)
  • FKS-prüfungssichere Dokumentation
  • Bauabzugsteuer / Freistellungsbescheinigung
  • Vertretung im Prüfungsfall
Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland erlaubnispflichtig und streng reguliert. Ohne Erlaubnis oder mit fehlerhafter Abrechnung zu arbeiten ist der teuerste Fehler, den ein Unternehmen machen kann. Wir liefern das komplette Backoffice.

Team von Leiharbeitnehmern
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AÜG-Erlaubnis

  • Zusammenstellung des Antrags
  • Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit
  • Jährliche Verlängerung, unbefristete Erlaubnis
  • Compliance-Audit
🧮

Abrechnung & Lohn

  • Lohnabrechnung für Leiharbeitnehmer
  • Equal-Pay-/Equal-Treatment-Berechnung
  • Anwendung der iGZ-/GVP-Tarife
  • Überwachung der Höchstüberlassungsdauer
🤝

Verträge & Recht

  • Überlassungsverträge (mit anwaltlicher Partnerin)
  • Arbeitsvertragsmuster auf Deutsch
  • Prüfung von Scheinselbstständigkeits-Risiken
  • Abgrenzung Werkvertrag vs. ANÜ
Warum wir?

Tägliche Routine statt Experimente

Wir arbeiten täglich mit 12 Buchhaltern zusammen; ein Großteil unserer Mandanten sind Bau- und Zeitarbeitsunternehmen. Was für andere ein Sonderfall ist, ist für uns Alltag.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen
  • Service auf Deutsch, Ungarisch und Rumänisch
  • Anwaltlicher Rückhalt für Rechtsfragen
  • Feste, transparente Honorare – keine Überraschungen
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden, Fristen garantiert
Teil 1

Die A1-Bescheinigung – wozu dient sie, und warum ist sie unverzichtbar?

Was ist die A1?

Die A1-Bescheinigung belegt, dass für einen in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge im Entsendestaat gezahlt werden – in Deutschland also keine doppelte Beitragspflicht entsteht. Nach den EU-Regeln (VO 883/2004) ist sie der einzige anerkannte Nachweis dafür.

Wann ist sie nötig?

Praktisch bei jeder Tätigkeit in Deutschland – nicht nur bei monatelangen Bauprojekten, sondern grundsätzlich schon bei einem eintägigen Montageeinsatz oder einer Dienstreise. Auf Baustellen fragt die FKS (Zoll) routinemäßig danach.

Wie lange gilt sie?

Bei Entsendungen wird sie für maximal 24 Monate ausgestellt. Voraussetzung: Das entsendende Unternehmen ist im Heimatstaat tatsächlich wirtschaftlich aktiv, und der Mitarbeiter löst keinen anderen Entsandten ab.

In der Praxis

  • Vor der Ausreise beantragen – nachträglich ist riskant
  • Der Arbeitgeber beantragt sie beim zuständigen Träger im Entsendestaat
  • Die Bescheinigung gehört zum Mitarbeiter an den Einsatzort
  • Im Baugewerbe zusätzlich: Meldung über das Zoll-Meldeportal
  • Vor Ablauf rechtzeitig verlängern

Folgen einer fehlenden A1

Fehlt die A1 bei der Prüfung, kann Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge nachfordern – rückwirkend und mit Bußgeld. Viele Generalunternehmer lassen Nachunternehmer ohne A1 gar nicht erst auf die Baustelle.

Teil 2

Das AÜG – der rechtliche Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

Ohne Erlaubnis verboten

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland nur mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zulässig – das gilt auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Deutschland überlassen. Die Erlaubnis ist in den ersten drei Jahren jährlich zu verlängern, danach kann sie unbefristet erteilt werden.

Equal Pay – die 9-Monats-Regel

Nach 9 Monaten hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie die Stammbelegschaft des Entleihers (Equal Pay). Mit Tarifverträgen (iGZ/GVP) lässt sich die Frist verschieben – die Einhaltung wird streng geprüft.

Die 18-Monats-Grenze

An denselben Entleiher darf ein Mitarbeiter grundsätzlich höchstens 18 Monate überlassen werden – danach ist eine Übernahme oder ein Wechsel des Entleihers erforderlich.

Die häufigsten Risiken

  • Überlassung ins Bauhauptgewerbe ist grundsätzlich verboten (§ 1b AÜG) – nur enge tarifliche Ausnahmen. Diese Regelung ist wenig bekannt; Verstöße haben jedoch erhebliche Folgen.
  • Als Werkvertrag getarnte Überlassung (Scheinwerkvertrag) führt zu Bußgeld und Beitragsnachzahlung
  • Ohne Erlaubnis kann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen
  • Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer gefährdet die Erlaubnis

Unsere Unterstützung

Vom Erlaubnisantrag über die Lohnabrechnung der Leiharbeitnehmer bis zur Equal-Pay-Berechnung übernehmen wir die komplette Administration – die Vertragsseite sichert meine anwaltliche Partnerin ab.

Erreichbarkeit

📞
Telefon
+49 157 8127 5503
Montag–Freitag, 9:00–17:00
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Büro
Dr. Hényel Financial Consulting Kft.
Vörösmarty u. 57, 1064 Budapest, Ungarn
Beratung persönlich oder online
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