A1-Bescheinigungen, Zoll-Meldungen, SOKA-BAU, Baulohn, AÜG-Erlaubnis – mit über 13 Jahren Erfahrung. Von der Lohnabrechnung bis zur Buchhaltung übernehmen wir alles, Sie konzentrieren sich auf Ihre Projekte.
Gemeinsam mit einer deutschen Rechtsanwältin und einem Team von 12 Buchhaltern lösen wir rechtliche, steuerliche und buchhalterische Fragen an einem Ort.
A1-Bescheinigungen, Zoll-Meldungen (Mindestlohn-Meldeportal), FKS-prüfungssichere Dokumentation – komplett aus einer Hand.
Mehr →AÜG-Erlaubnis, Lohnabrechnung für Leiharbeitnehmer, Equal Pay und die gesamte Administration – unsere Kernkompetenz.
Mehr →SOKA-BAU-Anmeldung und Monatsmeldungen, Baulohn für alle Gewerke, Mindestlohn-Compliance.
Mehr →Deutsche Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch für entsandte und überlassene Mitarbeiter, inklusive An- und Abmeldungen.
Mehr →Buchhaltung für Unternehmen in Deutschland, Erklärungen und Vertretung vor dem Finanzamt – mit unserer befugten anwaltlichen Partnerin.
Mehr →Überlassungs- und Arbeitsverträge, arbeitsrechtliche Fragen – in Partnerschaft mit einer deutschen Rechtsanwältin.
Mehr →Bau und Arbeitnehmerüberlassung gehören zu den am strengsten regulierten Branchen in Deutschland. Wir arbeiten täglich damit – und kennen die Fallstricke, bevor sie Geld kosten.
BranchenlösungenWir besprechen Ihre Situation – auf Deutsch, Ungarisch oder Rumänisch – und klären, was Sie am deutschen Markt brauchen.
Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot, zugeschnitten auf Größe und Tätigkeit Ihres Unternehmens.
Meldungen, Erklärungen, Lohnabrechnung, Fristen – alles läuft bei uns, Sie erhalten ein monatliches Reporting.
Mit einer Promotion in Finanzwissenschaft und über 13 Jahren deutscher Praxis begleite ich Sie durch das deutsche Steuersystem. Die nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorbehaltenen Leistungen erbringt in sämtlichen Fällen meine Kooperationspartnerin Enikö Benedek-Pollinger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in München, die hierzu umfassend befugt ist – ich übernehme die fachliche Vorbereitung und Koordination.
So sind auch grenzüberschreitende Fälle (Doppelbesteuerung, Betriebsstättenfragen) rechtlich sicher gelöst.
GmbH, UG, GbR oder Zweigniederlassung – mit 12 Buchhaltern arbeiten wir täglich an der Buchhaltung deutscher Unternehmen. Modern und digital: Belege per Foto oder E-Mail, wir buchen und melden fristgerecht.
Die deutsche Lohnabrechnung ist komplex, Baulohn ist eine eigene Disziplin: SOKA-BAU, ULAK, Urlaubskasse, Saison-Kurzarbeitergeld – für uns Tagesgeschäft.
Für Personaldienstleister behalten wir zusätzlich die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Anforderungen nach AÜG im Blick.
Sie entsenden Mitarbeiter aus Ungarn oder Rumänien nach Deutschland? Fehler bei der Entsendung führen zu empfindlichen Bußgeldern. Wir steuern den gesamten Prozess – vom A1-Antrag über die Zoll-Meldung bis zur laufend aktuellen Dokumentation.
Kommt die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, sind Ihre Unterlagen vollständig.
Wir arbeiten nicht nur im Pauschalpaket: Die folgenden Leistungen können Sie auch einzeln zum Festpreis beauftragen.
Beantragung, Verlängerung und Verwaltung von A1-Bescheinigungen für entsandte Mitarbeiter – schnell und vollständig.
Entsendemeldung über das Mindestlohn-Meldeportal des deutschen Zolls – für jedes Projekt, fristgerecht.
Anmeldung, Einstufung und Monatsmeldungen für Bauunternehmen – inklusive Erstattungen.
Freistellung von der 15%igen Bauabzugsteuer – Beantragung und Verlängerung.
Gewerbeanmeldung, deutsche Steuernummer und USt-IdNr., Ausfüllen der Finanzamt-Fragebögen.
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse, Beantragung der Betriebsnummer, Mitarbeiterregistrierungen.
Wer in Deutschland baut, weiß: SOKA-BAU, Mindestlohnregeln und Zoll-Prüfungen kennen keine Gnade. Wir sorgen für Compliance – Sie konzentrieren sich auf die Baustelle.
Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland erlaubnispflichtig und streng reguliert. Ohne Erlaubnis oder mit fehlerhafter Abrechnung zu arbeiten ist der teuerste Fehler, den ein Unternehmen machen kann. Wir liefern das komplette Backoffice.
Wir arbeiten täglich mit 12 Buchhaltern zusammen; ein Großteil unserer Mandanten sind Bau- und Zeitarbeitsunternehmen. Was für andere ein Sonderfall ist, ist für uns Alltag.
Sprechen wir über Ihr UnternehmenDie A1-Bescheinigung belegt, dass für einen in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge im Entsendestaat gezahlt werden – in Deutschland also keine doppelte Beitragspflicht entsteht. Nach den EU-Regeln (VO 883/2004) ist sie der einzige anerkannte Nachweis dafür.
Praktisch bei jeder Tätigkeit in Deutschland – nicht nur bei monatelangen Bauprojekten, sondern grundsätzlich schon bei einem eintägigen Montageeinsatz oder einer Dienstreise. Auf Baustellen fragt die FKS (Zoll) routinemäßig danach.
Bei Entsendungen wird sie für maximal 24 Monate ausgestellt. Voraussetzung: Das entsendende Unternehmen ist im Heimatstaat tatsächlich wirtschaftlich aktiv, und der Mitarbeiter löst keinen anderen Entsandten ab.
Fehlt die A1 bei der Prüfung, kann Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge nachfordern – rückwirkend und mit Bußgeld. Viele Generalunternehmer lassen Nachunternehmer ohne A1 gar nicht erst auf die Baustelle.
Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland nur mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zulässig – das gilt auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Deutschland überlassen. Die Erlaubnis ist in den ersten drei Jahren jährlich zu verlängern, danach kann sie unbefristet erteilt werden.
Nach 9 Monaten hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie die Stammbelegschaft des Entleihers (Equal Pay). Mit Tarifverträgen (iGZ/GVP) lässt sich die Frist verschieben – die Einhaltung wird streng geprüft.
An denselben Entleiher darf ein Mitarbeiter grundsätzlich höchstens 18 Monate überlassen werden – danach ist eine Übernahme oder ein Wechsel des Entleihers erforderlich.
Vom Erlaubnisantrag über die Lohnabrechnung der Leiharbeitnehmer bis zur Equal-Pay-Berechnung übernehmen wir die komplette Administration – die Vertragsseite sichert meine anwaltliche Partnerin ab.
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